Beispiele
für diese Bestandteile sind Haut, Schwarte, Hufe, Euter, Federn, Hörner, Hühnerköpfe und -füße, Wolle, Geschlechtsorgane, Gebärmutter, Eierstöcke, Hoden oder Därme.
Diese als "Kategorie 3"
bekannten Bestandteile sind nur für die Fütterung von Heimtieren zugelassen. Für den Menschen und für Tiere, von denen sich der Mensch ernährt, sind diese Bestandteile nicht erlaubt.
Solltest Du einmal Tiermehl als Rohstoff erwerben, so wirst Du sofort eine ganz prägnante Eigenschaft feststellen. Der Geruch ist intensiv und in keiner Weise verlockend.
Willst Du Deine Katze mit derartigen Bestandteilen ernähren?
Wenn nicht, dann achte darauf, dass Du ein Katzenfutter fütterst, das keine Mehle und nur Bestandteile in Lebensmittelqualität
verwendet, so wie ANIfit.